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   BVerwG, 01.09.1999 - 1 DB 44.98   

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https://dejure.org/1999,25707
BVerwG, 01.09.1999 - 1 DB 44.98 (https://dejure.org/1999,25707)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1999 - 1 DB 44.98 (https://dejure.org/1999,25707)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1999 - 1 DB 44.98 (https://dejure.org/1999,25707)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2020 - 14 MB 1/20

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen an die Presse rechtfertigt die vorläufige

    Da die Schweigepflicht der Personalratsmitglieder auch und gerade der Wahrung und dem Schutz des Vertrauensverhältnisses aller Bediensteten zum Dienstherrn dient, liegt in einer Verletzung dieser Pflicht auch ein Verstoß gegen das Achtungs- und Vertrauensgebot, § 34 Satz 3 BeamtStG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 1999 - 1 DB 44.98 -, juris Rn. 30 m. w. N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Februar 2000 - 2 A 12134/99 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 08.09.2020 - 2 WD 18.19

    Ruhegehaltskürzung wegen Vorteilsgewährung durch Soldatenvertreter im Personalrat

    Die Personalratstätigkeit ist funktional auf die Dienststelle und den Dienstbetrieb bezogen und daher eng mit dem dienstlichen Bereich verknüpft (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. September 1984 - 1 D 38.84 - BVerwGE 76, 192 , vom 23. Februar 1994 - 1 D 65.91 - BVerwGE 103, 70 und vom 23. Februar 1994 - 1 D 48.92 - juris Rn. 32; Beschluss vom 1. September 1999 - 1 DB 44.98 - Buchholz 240 § 9 BBesG Nr. 11 S. 8).
  • VGH Bayern, 11.04.2016 - 16a DC 14.360

    Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge

    Hierbei erwächst neben dem Tenor disziplinarrechtlicher Entscheidungen (zumindest) auch die Würdigung, dass der Sachverhalt den Tatbestand eines Dienstvergehens erfüllt oder nicht erfüllt, in Rechtskraft (vgl. zur Bindungswirkung nach § 130 BDO BVerwG, B. v. 1.9.1999 - 1 DB 44/98 juris Rn. 16; ebenso hinsichtlich der Bindungswirkung nach § 121 VwGO BayVGH, U. v. 14.7.2015 a. a. O. Rn. 16).
  • BVerwG, 10.03.2003 - 1 DB 3.03

    Antrag auf nachträgliche Anhörung gemäß § 33 a StPO (ohne Erfolg);

    7 Nach § 33 a StPO, der gemäß § 85 Abs. 3 BDG i.V.m. § 25 BDO auch im disziplinargerichtlichen Verfahren nach der Bundesdisziplinarordnung Anwendung findet (Beschlüsse vom 31. Oktober 1994 BVerwG 1 D 31.91 DokBer B 1995, 292 294, vom 1. September 1999 BVerwG 1 DB 44.98 Buchholz 240, § 9 BBesG Nr. 11, jeweils m.w.N.), hat das Bundesdisziplinargericht von Amts wegen oder auf Antrag die Anhörung nachzuholen und auf Antrag zu entscheiden, wenn es in einem unanfechtbaren Beschluss zum fortbestehenden Nachteil eines Beteiligten Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet hat, zu denen der Betreffende nicht gehört worden war.
  • BVerwG, 17.11.1999 - 1 DB 1.99

    Gebundenheit eines Bundesdisziplinargerichts an eine rechtskräftige

    Die Rechtmäßigkeit des Verlustfeststellungsbescheides ist vom Senat durch rechtskräftigen Beschluß vom 1. September 1999 - BVerwG 1 DB 44.98 - bestätigt worden.
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